Stamm-SupervisorInnen

Das Psychotherapeutengesetz schreibt Gruppensupervision im Umfang von 100 Stunden und 50 Stunden Einzelsupervision vor. Die Supervision ist auf die 600 Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen und soll bei mindestens drei unterschiedlichen, durch die Landesbehörde anerkannten SupervisorInnen am Ausbildungszentrum durchgeführt werden.
Die Zuweisung von anerkannten SupervisorInnen erfolgt in der Regel durch die Lehrgangsleitung unter Berücksichtigung von Wünschen der Supervisionsgruppe beziehungsweise der TeilnehmerInnen. Termin und Ort der Einzel- und Gruppensupervision legen der/die AusbildungsteilnehmerInnen bzw. die Gruppe von TeilnehmerInnen gemeinsam mit dem/der SupervisorIn fest.

Aus Datenschutzgründen werden die Namen der für das Institut tätigen SupervisorInnen zunächst nicht veröffentlicht, konkrete Anfragen können aber an das Ausbildungszentrum gestellt werden.